1. Die Antragstellerin, eine 1968 gegründete GmbH mit Sitz in B, hatte ihren beherrschenden Gesellschafter F zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellt. Sie sagte diesem am 23. Dezember 1985 eine Alters-, Invaliden- und Witwenversorgung zu. Dabei wurde u.a. folgende Vereinbarung getroffen:
"I. Leistungsarten
F hat unter Verzicht auf eine andernfalls notwendige Aufstockung der Aktivbezüge um jährlich DM 80 000, die in dieser Höhe für die fiktive Nettoprämie dieser Versorgung verwendet wird, gegenüber der Gesellschaft einen Anspruch auf
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