BFH, Urteil vom 19.02.1999 - Aktenzeichen I R 105-107/97
DRsp Nr. 1999/4233
VGA: Umsatztantieme - Reisekostenerstattung
»1. Die an einen Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlte Umsatztantieme ist im Regelfall eine vGA und eine andere Ausschüttung, wenn in der Tantiemevereinbarung eine zeitliche und höhenmäßige Begrenzung der Tantieme fehlt (Abgrenzung zu BFH-Urteil vom 19. Mai 1993 I R 83/92, BFH/NV 1994, 124). Dies gilt auch, wenn der durch die Umsatztantieme begünstigte Gesellschafter-Geschäftsführer Minderheitsgesellschafter ist.2. Erstattet eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer anläßlich von Dienstreisen entstandene Übernachtungs- und Verpflegungsaufwendungen, so kann darin eine vGA liegen. § 4 Abs. 5 Nr. 6EStG ist auf diesen Sachverhalt jedoch nicht anwendbar.«