FG München - Urteil vom 29.05.2009
7 K 1655/07
Normen:
KStG 1991 § 8 Abs. 3 S. 2; KStG 1991 § 8 Abs. 1; EStG § 4 Abs. 1;

vGA wegen der Übernahme von Schuldzinszahlungen aus sog. Zwei-Konten-Modell der verbundenen Auftraggeber-GbR

FG München, Urteil vom 29.05.2009 - Aktenzeichen 7 K 1655/07

DRsp Nr. 2012/15856

vGA wegen der Übernahme von Schuldzinszahlungen aus sog. Zwei-Konten-Modell der verbundenen Auftraggeber-GbR

Verpflichtet sich eine GmbH als Subunternehmer einer GbR, an der ihr alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer beteiligt ist, zur pauschalen Übernahme sämtlicher Kosten der Auftragsvergabe der GbR, so dass sie auch Schuldzinsen trägt, die bei der GbR durch ein Zwei-Konten-Modell ihres Gesellschafters entstehen und mittelbar mit dem Erwerb einer Wohnimmobilie zusammenhängen, sind die Schuldzinsen als vGA außerbilanziell hinzuzurechnen.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

KStG 1991 § 8 Abs. 3 S. 2; KStG 1991 § 8 Abs. 1; EStG § 4 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit dem Geschäftszweck Beratung von Wirtschaftsunternehmen und in diesem Zusammenhang die Mitwirkung bei der Suche und Auswahl von Führungskräften. Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Klägerin war X. Dieser war ebenfalls Beteiligter der Y-GbR. Die Klägerin selbst war an der Y-GbR nicht beteiligt.