BFH, Urteil vom 28.07.1999 - Aktenzeichen II R 83/96
DRsp Nr. 2000/641
Vieheinheit für Jungschweine
»Jungschweine, die ein Gewicht von 20 kg überschreiten, können ungeachtet ihrer Bezeichnung nicht mehr dem Tierzweig der "Ferkel" im Sinne der Anlage 1 zum BewG zugeordnet werden.«