Auf die weitere Beschwerde des Pflichtverteidigers Rechtsanwalt Y wird der Beschluss der 5. Strafkammer des Landgerichts Kaiserslautern vom 02.03.2023 aufgehoben und die dem Pflichtverteidiger aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen auf 709,24 € festgesetzt.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
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