Die Vollziehung des Bescheides für 2007 über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 22. Oktober 2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 29. Juni 2012 wird bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Verfahren 3 K 3179/12 mit der Maßgabe ausgesetzt, dass negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i.H.v. 74.350 EUR festgestellt werden.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
Die Beschwerde zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
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