FG Thüringen - Urteil vom 05.09.2007
III 680/06
Normen:
EStG (2002) § 32 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 460

Volljährige behinderte Schwester mit eigenem Haushalt in einer Nachbarwohnung als Pflegekind; Kompensation der nur gering ausgeprägten Haushaltsaufnahme durch intensive Betreuung

FG Thüringen, Urteil vom 05.09.2007 - Aktenzeichen III 680/06

DRsp Nr. 2008/9924

Volljährige behinderte Schwester mit eigenem Haushalt in einer Nachbarwohnung als Pflegekind; Kompensation der nur gering ausgeprägten Haushaltsaufnahme durch intensive Betreuung

Ein Pflegekindschaftsverhältnis ist gegeben, wenn sich der Bruder und seine Frau als gerichtlich bestellte Betreuer im vollem Umfang um die volljährige, behinderte Schwester, die kein selbstbestimmtes Leben führen kann, kümmern, sie umfassend versorgen und betreuen, die Hauptmahlzeiten kochen, Wäsche machen und finanzielle, persönliche, gesundheitliche und Behördenangelegenheiten etc. erledigen. Dies gilt auch, wenn eine Verbindung der Familienwohnung des Bruders mit der unmittelbar benachbarten Wohnung der Schwester bautechnisch nicht möglich und daher das Merkmal der Haushaltsaufnahme nur schwach ausgeprägt ist.

Normenkette:

EStG (2002) § 32 Abs. 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob für die am X. XXX 1967 geborene, zu einem Grad von 100 v.H. Behinderte A. Kindergeld gewährt werden kann, obwohl sie in Räumlichkeiten lebt, die nicht unmittelbar zur Wohnung des Klägers gehören.