BFH - Beschluß vom 28.02.2001
X R 72/99
Normen:
FGO § 128 Abs. 4 § 136 Abs. 2 ; GG Art. 103 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 1127

Vollmachtloser Vertreter; erneute Kostenentscheidung nach Vorlage der Vollmacht

BFH, Beschluß vom 28.02.2001 - Aktenzeichen X R 72/99

DRsp Nr. 2001/9174

Vollmachtloser Vertreter; erneute Kostenentscheidung nach Vorlage der Vollmacht

Hat das Gericht eine Kostenentscheidung zu Lasten des vollmachtlosen Vertreters getroffen, gebietet es der Anspruch auf rechtliches Gehör, die mit der Gegenvorstellung angegriffene Kostenentscheidung zu ändern, wenn der Prozessbevollmächtigte glaubhaft macht, die Vollmacht an das Gericht abgesandt zu haben.

Normenkette:

FGO § 128 Abs. 4 § 136 Abs. 2 ; GG Art. 103 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Die Prozessbevollmächtigten der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) haben die Revision mit Schreiben vom 11. April 2000 zurückgenommen. Die vom Senat mit Schreiben vom 27. Dezember 1999, vom 1. März 2000 und vom 4. April 2000 angeforderte Vollmacht war beim Bundesfinanzhof (BFH) nicht eingegangen. Daraufhin hat der Senat das Verfahren mit Beschluss vom 8. Mai 2000 eingestellt und den Prozessbevollmächtigten wegen fehlender Vollmacht die Kosten des Verfahrens auferlegt. Der Beschluss wurde am 9. Juni 2000 an die Beteiligten abgesandt.