FG Saarland - Gerichtsbescheid vom 08.01.2008
2 K 1092/04
Normen:
AO § 110 Abs. 2 S. 1 ;

Vollständigkeit eines Wiedereinsetzungsantrags

FG Saarland, Gerichtsbescheid vom 08.01.2008 - Aktenzeichen 2 K 1092/04

DRsp Nr. 2008/10121

Vollständigkeit eines Wiedereinsetzungsantrags

Zu den innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist zu machenden Angaben (§ 110 Abs. 2 Satz 1 AO) gehört auch der Sachvortrag, aus dem sich die Rechtzeitigkeit des Wiedereinsetzungsgesuchs ergibt.

Normenkette:

AO § 110 Abs. 2 S. 1 ;

Tatbestand:

Nachdem der Kläger die Einkommensteuererklärung für die Jahre 1999 und 2000 sowie für das Streitjahr 2001 nicht fristgerecht eingereicht hatte, erließ der Beklagte am 30. Oktober 2002 Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1999 bis 2001, in denen die Besteuerungsgrundlagen im Wege der Schätzung (§ 162 AO) ermittelt waren. Sämtliche Bescheide waren an den Kläger adressiert.

Mit Schreiben vom 2. Dezember 2002, das dem Beklagten am selben Tag per Fax übermittelt wurde, legte der Kläger, vertreten durch seinen jetzigen Prozessbevollmächtigten, gegen die Einkommensteuerbescheide 1999 und 2000 Einspruch ein (Rbh, Bl. 53). Mit Schreiben vom 11. Dezember 2002 wandte sich der Beklagte an den Kläger persönlich (Bl. 33). Im Betreff dieses Schreibens heißt es "Einspruch vom 02.12.2002 gegen den Bescheid über Einkommensteuer für 1999, 2000".