FG Köln, vom 17.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 5 S 1383/03
Vollstreckung gegen die öffentliche Hand
BFH, Beschluss vom 23.01.2004 - Aktenzeichen VII B 131/03
DRsp Nr. 2004/4190
Vollstreckung gegen die öffentliche Hand
Da sich aus dem Tenor eines AdV gewährenden Beschlusses keine "Verurteilung" der Finanzbehörde zur Leistung von Geldbeträgen ergibt, ist eine Vollstreckung gegen die öffentliche Hand aus einem solchen Beschluss nicht möglich. Das gilt auch dann, wenn es im Grunde um eine Aufhebung der Vollziehung geht.