Die als gesamtschuldnerische Eheleute zusammenveranlagten Kläger streiten mit dem beklagten Finanzamt darüber, nach welchem Aufteilungsmaßstab die auf dem Ergebnis einer Außenprüfung beruhenden Einkommensteuer-Nachforderungen für die Kalenderjahre 1998 und 1999 zum Zwecke einer Vollstreckungsbeschränkung nach §§ 268 ff. AO aufzuteilen sind.
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