Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Die Beschwerde wird zugelassen.
I.
Der Antragsteller begehrt im Rahmen einer einstweiligen Anordnung die Beschränkung der von dem Antragsgegner ausgebrachten Pfändungen.
Der Antragsteller ist mit einem Einzelunternehmen als freiberuflicher Architekt tätig. Er unterhält ein Konto bei der Sparkasse X (im Folgenden: Sparkasse) mit der IBAN xxx. Das Konto wird als sog. P-Konto (Pfändungsschutzkonto nach § 850k der Zivilprozessordnung - ZPO -) geführt. Der monatliche Pfändungsfreibetrag des Antragstellers beträgt 1.178,59 EUR. Bezüglich des Kontos erließ der Antragsgegner folgende vier Pfändungs- und Einziehungsverfügungen:
Datum | Höhe der Forderung | Steuer/Nebenleistung |
18.01.2017, mit Einschränkung vom 07.04.2017 | Ursprüngliche Höhe unbekannt, eingeschränkt auf 37,61 EUR | Unbekannt |
22.08.2017 | 1.137,61 EUR | Insb. Umsatzsteuer 2015 |
19.01.2018, mit Einschränkung vom 09.01.2019 | 1.048,50 EUR,eingeschränkt auf 48,50 EUR | Insb. Zwangsgeld, Säumniszuschlag und Kosten |
28.08.2018 | 3.665,63 EUR | Insb. Umsatzsteuer 2016 |
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