FG München - Beschluss vom 15.09.2017
7 V 1843/17

Vollziehung; Gewerbesteuermessbetrag; Gesellschafter; Umsatzsteuer; Besteuerungsgrundlage; Aussetzung; Gewerbesteuermessbescheid; Finanzamt; Verfahren; Gewerbesteuer; Vorsteuerabzug; Finanzgerichtsordnung; Einspruchsfrist; Beurteilung; ernstliche Zweifel; Aussetzung der Vollziehung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Einspruch; Festsetzungen; Rechtsbehelf; Steuerbescheid; Wiedereinsetzung; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

FG München, Beschluss vom 15.09.2017 - Aktenzeichen 7 V 1843/17

DRsp Nr. 2018/18014

Vollziehung; Gewerbesteuermessbetrag; Gesellschafter; Umsatzsteuer; Besteuerungsgrundlage; Aussetzung; Gewerbesteuermessbescheid; Finanzamt; Verfahren; Gewerbesteuer; Vorsteuerabzug; Finanzgerichtsordnung; Einspruchsfrist; Beurteilung; ernstliche Zweifel; Aussetzung der Vollziehung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Einspruch; Festsetzungen; Rechtsbehelf; Steuerbescheid; Wiedereinsetzung; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Tenor

1.

Der Antrag wird abgelehnt.

2.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Gründe

I.

Die Antragstellerin ist eine GmbH, Gegenstand ihres Unternehmens ist der An- und Verkauf von Immobilien sowie die Verwaltung von Immobilien und Grundstücken aller Art und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.