Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 12.09.2019, Az.
Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 27.02.2020.
I.
Der Kläger begehrt aus Deliktsrecht im Zusammenhang mit dem sog. Dieselabgasskandal die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein von der Beklagten hergestelltes Fahrzeug, das mit dem Dieselmotortyp EA 189 (EU 5) ausgestattet ist.
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