Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Mainz vom 12.04.2019 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.843,33 € nebst Zinsen in Höhe von 4 % aus 1.567,20 € seit dem 29.10.2013 bis zum 11.01.2019 sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 10.843,33 € seit dem 12.01.2019 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Pkws Skoda Fabia 1,6 l mit der Fahrzeugidentifizierungsnummer TMBEJ... zu zahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 958,19 € freizustellen.
3. II. III. IV. V.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|