Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27. Juni 2018 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.332,22 € nebst Zinsen i.H.v. 4 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, maximal jedoch 4 % pro Jahr, seit dem 1. März 2018 zu zahlen und die Klägerin von den Verbindlichkeiten gegenüber der Y Bank aus dem Darlehensvertrag zur Darlehensvertragsnummer ###1 i.H.v. 12.204,78 € freizustellen Zug um Zug gegen Übergabe des Fahrzeuges Volkswagen Beetle Cabrio 1.6 TDI mit der Fahrzeugidentifikationsnummer ABC123 und Übertragung des der Klägerin gegenüber der Y Bank zustehenden Anwartschaftsrechts auf Übereignung des vorstehend bezeichneten Fahrzeuges.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|