1. Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 12. September 2019 zum Aktenzeichen
a) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.918,90 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10. Dezember 2018 zu zahlen Zug um Zug gegen Übereignung und Übergabe des Fahrzeugs VW CC mit der FIN ... .
b) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe von vier Prozent aus 23.900 € vom 10. November 2012 bis zum 9. Dezember 2018 zu zahlen.
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