OLG Brandenburg - Urteil vom 25.03.2020
4 U 176/19
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Oder, vom 12.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 19 O 251/18

Vom Dieselskandal betroffenes Kfz mit Motor EA 189Sittenwidrige Schädigung allein im eigensüchtigen ProfitinteresseBesonders verwerflicher Charakter der Täuschung von Behörden und Kunden

OLG Brandenburg, Urteil vom 25.03.2020 - Aktenzeichen 4 U 176/19

DRsp Nr. 2020/5298

Vom Dieselskandal betroffenes Kfz mit Motor EA 189 Sittenwidrige Schädigung allein im eigensüchtigen Profitinteresse Besonders verwerflicher Charakter der Täuschung von Behörden und Kunden

Die Sittenwidrigkeit des Handelns eines Kfz-Herstellers durch das Inverkehrbringen der mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Motorsteuerung ergibt sich aus dem nach Ausmaß und Vorgehen besonders verwerflichen Charakter der Täuschung von Behörden und Kunden, unter Ausnutzung des Vertrauens der Käufer in die Ordnungsgemäßheit des behördlichen Zulassungsverfahrens, und unter Inkaufnahme nicht nur der Schädigung der Käufer, sondern auch der Umwelt allein im eigensüchtigen Profitinteresse.

1. Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 12. September 2019 zum Aktenzeichen 19 O 249/18 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

a) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.918,90 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10. Dezember 2018 zu zahlen Zug um Zug gegen Übereignung und Übergabe des Fahrzeugs VW CC mit der FIN ... .

b) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe von vier Prozent aus 23.900 € vom 10. November 2012 bis zum 9. Dezember 2018 zu zahlen.