1. Auf die Berufungen der Klägerin und der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 25. Juni 2019 zum Aktenzeichen
a) Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 18.297,73 € € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11. Dezember 2018 zu zahlen Zug um Zug gegen Übereignung und Übergabe des Fahrzeugs VW Touran mit der FIN ....
b) Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des Fahrzeugs VW Touran mit der FIN ... in Annahmeverzug befindet.
c) Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Zinsen in Höhe von vier Prozent aus 16.866 € seit dem 11. April 2015 und aus weiteren 11.672,75 € seit dem 29. Mai 2015 bis zum 10. Dezember 2018 zu zahlen.
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