Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Mosbach vom 22. Januar 2019 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3.Dieses Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
5.Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis 16.000 EUR festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten über Ansprüche des Klägers im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag über ein von dem sog. "Abgasskandal" betroffenes Fahrzeug.
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