Voneinander getrennte Schenkung jeweils eines Grundstücks an zwei Brüder gegen Erbringung einer Ausgleichszahlung in gleicher Höhe an den jeweils anderen Bruder
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.07.2000 - Aktenzeichen 13 K 181/96
DRsp Nr. 2001/1283
Voneinander getrennte Schenkung jeweils eines Grundstücks an zwei Brüder gegen Erbringung einer Ausgleichszahlung in gleicher Höhe an den jeweils anderen Bruder
1. Erhalten zwei Geschwister von ihrer Tante durch getrennt voneinander abgeschlossene Vermögensübergabeverträge, die sich nicht aufeinander beziehen, das Alleineigentum an jeweils einem Grundstück gegen Erbringung einer sich betragsmäßig entsprechenden Ausgleichszahlung an den jeweils anderen Bruder übertragen, liegen zwei gemischte Schenkungen und zwei Geldschenkungen vor.2. Die Anordnung eines Gleichstellungsgeldes in einem Vermögensübergabevertrag beinhaltet einen Vertrag zugunsten Dritter -des Empfängers der Gleichstellungszahlung- i.S. der §§ 328 ff. BGB und unterliegt bei dem Dritten als Schenkung unter Lebenden vom Vermögensübergeber gem. § 7 Abs. 1 Nr. 2ErbStG der Schenkungsteuer.