FG München - Urteil vom 22.06.1999
16 K 103/97
Normen:
BGB § 2346 Abs. 2 ; BGB § 2348 ; EStG § 10e Abs. 1 ; EStG § 34f ;

Vor 14 Jahren an Schwester für Pflichtteilsverzicht bezahltes Gleichstellungsgeld als Anschaffungskosten i. S. von § 10e EStG; Einkommensteuer 1994

FG München, Urteil vom 22.06.1999 - Aktenzeichen 16 K 103/97

DRsp Nr. 2002/12154

Vor 14 Jahren an Schwester für Pflichtteilsverzicht bezahltes Gleichstellungsgeld als Anschaffungskosten i. S. von § 10e EStG; Einkommensteuer 1994

Eine bereits vor 14 Jahren vereinbarte und unstreitig geleistete Zahlung an die Schwester für deren Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch gegenüber den Eltern kann auch dann in sachlichem Zusammenhang mit der nunmehr erfolgten Übergabe eines zu Wohnzwecken des Klägers genutzten Erbbaurechtsgrundstücks von den Eltern auf den Kläger stehen - und damit zu Anschaffungskosten nach § 10e EStG führen -, wenn der Pflichtteilsverzicht erst jetzt notariell beurkundet und wirksam wird.

Normenkette:

BGB § 2346 Abs. 2 ; BGB § 2348 ; EStG § 10e Abs. 1 ; EStG § 34f ;

Tatbestand:

I.