Mit dem vorliegenden Vorabentscheidungsersuchen bittet der Högsta förvaltningsdomstol (Oberster Verwaltungsgerichtshof, Schweden) den Gerichtshof um Klärung der Frage, ob ein Lehrgang, der von einem in Schweden ansässigen Steuerpflichtigen für Teilnehmer veranstaltet wird, die ebenfalls in Schweden ansässige Steuerpflichtige sind, der aber in einem anderen Mitgliedstaat stattfindet, in Schweden oder in diesem anderen Mitgliedstaat der Mehrwertsteuer unterliegt. Ist der Ort der Dienstleistung bei einem solchen Lehrgang nach Art. 44 oder nach Art. 53 der Richtlinie 2006/112/EG (2Richtlinie des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. 2006, L 347, S. 1).
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