EuGH - Urteil vom 01.04.2014
Rs. C-80/12
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
First-tier Tribunal (Tax Chamber) (Vereinigtes Königreich) - 19.12.2011,

Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Steuerliche Entlastung - Konzerne und Konsortien - Nationale Regelung, die die Übertragung von Verlusten zwischen einer Konsortialgesellschaft und einer zu einem Konzern gehörenden Gesellschaft erlaubt, die durch eine sowohl zu dem Konzern als auch zu dem Konsortium gehörende Bindegliedgesellschaft verbunden sind - Sitzerfordernis der Bindegliedgesellschaft - Diskriminierung aufgrund des Gesellschaftssitzes - Konzernmuttergesellschaft, die in einem Drittstaat ansässig ist und über in Drittstaaten ansässige Gesellschaften die Anteile der Gesellschaften hält, die untereinander Verluste übertragen wollen

EuGH, Urteil vom 01.04.2014 - Aktenzeichen Rs. C-80/12

DRsp Nr. 2014/5905

Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Steuerliche Entlastung - Konzerne und Konsortien - Nationale Regelung, die die Übertragung von Verlusten zwischen einer Konsortialgesellschaft und einer zu einem Konzern gehörenden Gesellschaft erlaubt, die durch eine sowohl zu dem Konzern als auch zu dem Konsortium gehörende 'Bindegliedgesellschaft' verbunden sind - Sitzerfordernis der 'Bindegliedgesellschaft' - Diskriminierung aufgrund des Gesellschaftssitzes - Konzernmuttergesellschaft, die in einem Drittstaat ansässig ist und über in Drittstaaten ansässige Gesellschaften die Anteile der Gesellschaften hält, die untereinander Verluste übertragen wollen