FG Düsseldorf, vom 04.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1510/18AO
Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof betr. den Direktanspruch auf Vorsteuerabzug hinsichtlich einer im Ausland erbrachten, aber im Inland unter Ausweis der Umsatzsteuer in Rechnung gestellten Leistung
BFH, Beschluss vom 03.11.2022 - Aktenzeichen XI R 6/21
DRsp Nr. 2023/2401
Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof betr. den Direktanspruch auf Vorsteuerabzug hinsichtlich einer im Ausland erbrachten, aber im Inland unter Ausweis der Umsatzsteuer in Rechnung gestellten Leistung
Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung zur Auslegung der MwStSystRL vorgelegt:1. Steht einem Leistungsempfänger mit Ansässigkeit im Inland ein sog. Direktanspruch gegen die inländische Finanzverwaltung entsprechend dem EuGH-Urteil Reemtsma Cigarettenfabriken vom 15.03.2007 – C–35/05 (EU:C:2007:167) zu, wenn (a) dem Leistungsempfänger von einem Leistenden, der gleichfalls im Inland ansässig ist, eine Rechnung mit inländischem Steuerausweis erteilt wird, die der Leistungsempfänger bezahlt, wobei der Leistende die in der Rechnung ausgewiesene Steuer ordnungsgemäß versteuert, (b) es sich bei der in Rechnung gestellten Leistung aber um eine in einem anderen Mitgliedstaat erbrachte Leistung handelt, (c) dem Leistungsempfänger daher der Vorsteuerabzug im Inland versagt wird, da es an einer im Inland gesetzlich geschuldeten Steuer fehlt, (d) der Leistende die Rechnung daraufhin dahingehend berichtigt, dass der inländische Steuerausweis entfällt und sich der Rechnungsbetrag daher in Höhe des Steuerausweises mindert,
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