Tenor:
Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die Beantwortung der vom Tribunal de première instance de Liège (Belgien) vorgelegten Frage offensichtlich unzuständig.
Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 6 EU in seiner vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon geltenden Fassung und von Art. 234 EG.
Es ergeht in einem Steuerrechtsstreit zwischen Herrn Chatry und dem belgischen Staat.
Rechtlicher Rahmen
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