BFH - Beschluss vom 20.08.2009
III S 1/09 (PKH)
Normen:
FGO § 56 Abs. 1; FGO § 120 Abs. 2 S. 1;

Voraussetzung für die Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Begründung der Revision; Anforderungen für die Darlegung eines Fristversäumnisses durch endschuldbares Büroversehen ohne Organisationsmangel

BFH, Beschluss vom 20.08.2009 - Aktenzeichen III S 1/09 (PKH)

DRsp Nr. 2009/24355

Voraussetzung für die Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Begründung der Revision; Anforderungen für die Darlegung eines Fristversäumnisses durch endschuldbares Büroversehen ohne Organisationsmangel

Normenkette:

FGO § 56 Abs. 1; FGO § 120 Abs. 2 S. 1;

Gründe

I.