1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 22.06.2022,
2. Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
Die Parteien streiten über das Bestehen einer betrieblichen Altersversorgung und die Zahlung einer Betriebsrente.
a. b.
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