Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 25. Februar 2016 13 K 2818/13 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht München zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
I.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden für die Streitjahre (1996 und 1997) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
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