BFH - Urteil vom 20.10.2016
VIII R 2/14
Normen:
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2;
Vorinstanzen:
FG München, vom 26.02.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 2562/10

Voraussetzungen der Anerkennung einer freiberufsähnlichen Tätigkeit

BFH, Urteil vom 20.10.2016 - Aktenzeichen VIII R 2/14

DRsp Nr. 2017/8443

Voraussetzungen der Anerkennung einer freiberufsähnlichen Tätigkeit

Eine erfolgreich bestandene Wissensprüfung führt nur dann zur Anerkennung einer freiberufsähnlichen Tätigkeit, wenn sie den Rückschluss auf den Kenntnisstand des Steuerpflichtigen in früheren Jahren zulässt; ob insoweit Zweifel bestehen, hat die Tatsacheninstanz unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 26. Februar 2013 12 K 2562/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Normenkette:

EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger und Revisionskläger (Kläger) in den Streitjahren (1996 bis 2001) Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder solche aus Gewerbebetrieb erzielt hat.

Der Kläger absolvierte nach dem Realschulabschluss in den Jahren 1972 bis 1975 eine Lehre zum Industriekaufmann.