Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 26. Februar 2013
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger und Revisionskläger (Kläger) in den Streitjahren (1996 bis 2001) Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder solche aus Gewerbebetrieb erzielt hat.
Der Kläger absolvierte nach dem Realschulabschluss in den Jahren 1972 bis 1975 eine Lehre zum Industriekaufmann.
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