Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 01.06.2017 - 3 K 3278/14 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) war seit 1998 als ...ärztin (Oberärztin) an einer Klinik in X tätig, spätestens ab dem Jahr 2000 in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Seit dem Jahr 1998 bewohnte sie in X eine 2 1/2-Zimmer-Wohnung mit einer Größe von 65 qm. Die monatliche Miete betrug zuletzt 760,62 € warm.
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