I. Das Finanzgericht (FG) hat die vom Antragsteller erhobene Klage gegen die am 5. August 2010 ergangenen Bescheide betreffend die Festsetzungen von Körperschaftsteuer, des Gewerbesteuermessbetrages und von Umsatzsteuer jeweils für das Jahr 2009 (Streitjahr) abgewiesen.
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