LAG Köln - Urteil vom 27.01.2017
4 Sa 426/16
Normen:
BGB § 613 a Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 31.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 2278/15

Voraussetzungen der Begründung eines Arbeitsverhältnisses bei Übergabe des Betriebes an einen Dritten

LAG Köln, Urteil vom 27.01.2017 - Aktenzeichen 4 Sa 426/16

DRsp Nr. 2017/3561

Voraussetzungen der Begründung eines Arbeitsverhältnisses bei Übergabe des Betriebes an einen Dritten

Einzelfall zur Frage des Vorliegens eines Betriebsübergangs. Frage der Einräumung einer - für einen Betriebsübergang sprechenden - umfassenden Nutzung des Betriebs nach außen. Hier verneint, weil der - vermeintliche - Erwerber den Betrieb nicht selbst als Inhaber geführt hat

1. Bejaht der einzige Arbeitnehmer eines Betriebes die Frage eines potentiellen Übernehmers, ob er "bei ihm bleiben" wollte, so kommt hierdurch noch kein Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitnehmer und dem Betriebsübernehmer zustande. Denn bei verständiger Würdigung will der potentielle Übernehmer zunächst lediglich in Erfahrung bringen, ob der Arbeitnehmer sein aus § 613a Abs. 6 BGB folgendes Widerspruchsrecht in Anspruch nehmen wird. 2. Entscheidendes Kriterium für einen Betriebsübergang ist die tatsächliche Weiterführung oder Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit. Jedoch tritt ein Wechsel der Inhaberschaft nicht ein, wenn der neue "Inhaber" den Betrieb gar nicht führt.