1. Das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Juni 2016
Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Klageverfahrens hat bis zum 28. Februar 2016 der Beklagte zu tragen, ab dem 29. Februar 2016 werden die Kosten den Klägerinnen zu 14 % und dem Beklagten zu 86 % auferlegt.
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