Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 13. September 2016 5 K 412/13 U aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) war Eigentümerin des bebauten Grundstücks in ... (Grundstück). Dort betrieb sie zunächst selbst ein Pflegeheim.
Mit Vertrag vom 26. April 2004 verpachtete die Klägerin das Grundstück ab dem 1. Mai 2004 an die Pflegeeinrichtung ... KG (KG) zum Betrieb einer vollstationären Pflegeeinrichtung. An der KG waren die Klägerin als Komplementärin und eine weitere natürliche Person als Kommanditist beteiligt. Die monatliche Pacht betrug zunächst ... €.
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