BFH - Urteil vom 10.04.2014
VI R 57/13
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Sätze 1 und 2;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 22.05.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 187/10

Voraussetzungen der Berücksichtigung des Ausfalls mit einer Darlehensforderung gegen den Arbeitgeber als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

BFH, Urteil vom 10.04.2014 - Aktenzeichen VI R 57/13

DRsp Nr. 2014/12139

Voraussetzungen der Berücksichtigung des Ausfalls mit einer Darlehensforderung gegen den Arbeitgeber als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

1. Der Verlust einer aus einer Gehaltsumwandlung entstandenen Darlehensforderung eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber kann insoweit zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führen, als der Arbeitnehmer ansonsten keine Entlohnung für seine Arbeitsleistung erhalten hätte, ohne seinen Arbeitsplatz erheblich zu gefährden.2. Der Umstand, dass ein außenstehender Dritter, insbesondere eine Bank, dem Arbeitgeber kein Darlehen mehr gewährt hätte, ist lediglich ein Indiz für eine beruflich veranlasste Darlehenshingabe, nicht aber unabdingbare Voraussetzung für den Werbungskostenabzug eines Darlehensverlustes bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 Sätze 1 und 2;

Gründe

I. Streitig ist, ob der Verlust von Genussrechtskapital, soweit es durch Umwandlung eines Überstundenguthabens entstanden ist, zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führt.

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute und wurden vom Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt --FA--) für das Streitjahr 2007 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.