Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits hat der Verfügungskläger zu tragen.
Der Verfügungskläger begehrt im Wege der einstweiligen Verfügung seine vorläufige Weiterbeschäftigung während des beim Landesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen
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