Die Beschwerde der Beteiligten vom 12.12.2022 gegen den Beschluss des Rechtspflegers des Amtsgerichts - Grundbuchamts - Siegburg vom 23.11.2022 - HO-N01-2 - wird zurückgewiesen.
Die Frist zur Vorlage der Grunderwerbssteuer-Unbedenklichkeitsbescheinigung wird bis zum 31.03.2023 verlängert.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beteiligte zu tragen.
1. Die Antragstellerin und Herr O. sind im oben aufgeführten Grundbuch Blatt N01 als Eigentümer in Erbengemeinschaft eingetragen; in Blatt N02 sind sie als Eigentümer in Erbengemeinschaft zu 1/4 Anteil eingetragen.
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