Die angefochtene Entscheidung wird geändert.
Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Registergericht - Duisburg vom 26. August 2008 wird aufgehoben. Das Amtsgericht wird angewiesen, von den dort geäußerten Bedenken gegen die beantragte Eintragung Abstand zu nehmen.
I.
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