OLG Düsseldorf - Urteil vom 29.09.2017
4 U 159/15
Normen:
GenG § 34 Abs. 2; AVB D&O-Versicherung;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 07.08.2015

Voraussetzungen der Eintrittspflicht einer D&O-VersicherungBegriff der wissentlichen PflichtverletzungUmfang der Bindungswirkung des Haftpflichturteils im Deckungsprozess

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2017 - Aktenzeichen 4 U 159/15

DRsp Nr. 2023/839

Voraussetzungen der Eintrittspflicht einer D&O-Versicherung Begriff der wissentlichen Pflichtverletzung Umfang der Bindungswirkung des Haftpflichturteils im Deckungsprozess

1. Im Deckungsprozess gegen den Haftpflichtversicherer besteht hinsichtlich der zum Schadensersatzanspruch führenden Pflichtverletzung Bindungswirkung an ein rechtskräftiges Haftpflichturteil und die dort getroffenen Feststellungen. 2. Darauf, ob dem Schädiger eine wissentliche Pflichtverletzung zur Last fällt, die die Eintrittspflicht des Haftpflichtversicherers ausschließt, bezieht sich diese Bindungswirkung jedoch nicht, sondern ist jedenfalls dann im Deckungsprozess selbständig zu prüfen, wenn das Gericht des Haftpflichtprozesses keine Feststellungen hierzu treffen musste oder getroffen hat. 3. Eine wissentliche Pflichtverletzung liegt vor, wenn der Versicherte die verletzten Pflichten positiv kennt. Dabei reicht bedingter Vorsatz ebenso wenig aus, wie eine fahrlässige Unkenntnis. Vielmehr muss feststehen, dass der Versicherte die Pflichten zutreffend gesehen hat.