BFH - Urteil vom 26.05.2020
VII R 17/19
Normen:
TrZG § 2 Abs. 2 Satz 1; NATOTrStatZAbk Art. 67 Abs. 3 Buchst. a;
Fundstellen:
BFH/NV 2021, 164
DStRE 2020, 1525
DStZ 2021, 7
Vorinstanzen:
FG Saarland, vom 27.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 1018/17

Voraussetzungen der Entlastung von der Energiesteuer bei Belieferung der Streitkräfte der USA in Deutschland mit verbrauchsteuerpflichtigen EnergieerzeugnissenRechtsfolgen der Ausführung der Lieferung außerhalb des auf dem Beschaffungsauftrag angegebenen Verfallsdatums

BFH, Urteil vom 26.05.2020 - Aktenzeichen VII R 17/19

DRsp Nr. 2020/16367

Voraussetzungen der Entlastung von der Energiesteuer bei Belieferung der Streitkräfte der USA in Deutschland mit verbrauchsteuerpflichtigen Energieerzeugnissen Rechtsfolgen der Ausführung der Lieferung außerhalb des auf dem Beschaffungsauftrag angegebenen Verfallsdatums

1. Bei dem Auftrag der amtlichen Beschaffungsstelle i.S. von Art. 67 Abs. 3 Buchst. a Ziff. i NATOTrStatZAbk handelt es sich um eine materielle Voraussetzung der Abgabenvergünstigung. 2. Der Beschaffungsauftrag muss im Zeitpunkt der Lieferung der Energieerzeugnisse vorliegen und kann nicht rückwirkend erteilt werden.

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 27.03.2019 – 3 K 1018/17 aufgehoben, soweit der Klage stattgegeben wurde.

Die Klage wird auch insoweit abgewiesen.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

TrZG § 2 Abs. 2 Satz 1; NATOTrStatZAbk Art. 67 Abs. 3 Buchst. a;

Gründe

I.