BFH - Beschluss vom 25.04.2018
VII R 15/17
Normen:
StromStG § 9b;
Fundstellen:
BB 2019, 2909
BFH/NV 2018, 1161
HFR 2018, 904
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 28.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 2427/13

Voraussetzungen der Entlastung von Strom zum Betrieb von Lüftungs- und Warentransportanlagen von der Stromsteuer

BFH, Beschluss vom 25.04.2018 - Aktenzeichen VII R 15/17

DRsp Nr. 2018/12789

Voraussetzungen der Entlastung von Strom zum Betrieb von Lüftungs- und Warentransportanlagen von der Stromsteuer

NV: Für die Entnahme von Strom zum Betrieb von Lüftungsanlagen und Warentransportanlagen sowie eines Hochregallagers besteht kein Entlastungsanspruch nach § 9b StromStG, wenn die erzeugte mechanische Energie nicht durch ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes genutzt wurde.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 28. März 2017 11 K 2427/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

StromStG § 9b;

Gründe

I.