Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Neuruppin vom 12.05.2020 -
Die von dem Kläger an die Beklagte nach dem Beschluss des Landgerichts Neuruppin vom 01.04.2020 gemäß § 104 ZPO zu erstattenden Kosten werden auf
1.923,04 €
(in Worten: eintausendneunhundertdreiundzwanzig und 4/100 EUR)
nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB hieraus seit dem 15.04.2020 festgesetzt.
Die Anschlussbeschwerde des Klägers wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden auf die Hälfte ermäßigt; die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
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