Die Beschwerde des Beschuldigten gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 14. Mai 2018 wird verworfen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
Gegen den Beschuldigten ist ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Verdachts der Untreue und der Urkundenfälschung anhängig. Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin hat einen Arrest in Höhe von 748.607,79 Euro in sein Vermögen angeordnet. Aufgrund seiner Beschwerde hat das Landgericht Berlin die Arrestanordnung aufgehoben und entschieden, dass die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die dem Beschwerdeführer entstandenen notwendigen Auslagen der Landeskasse zur Last fallen. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Landgericht Berlin den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit für das Beschwerdeverfahren auf 249.535,93 Euro festgesetzt.
Hiergegen richtet sich die Beschwerde des Beschuldigten, der eine Wertfestsetzung auf einen Betrag in Höhe von 748.607,79 Euro begehrt.
II.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|