BFH - Urteil vom 15.02.2017
VI R 50/15
Normen:
EStG § 8 Abs. 2 S. 4;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 23.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 296/15

Voraussetzungen der Ermittlung des Werts der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz nach der Fahrtenbuchmethode

BFH, Urteil vom 15.02.2017 - Aktenzeichen VI R 50/15

DRsp Nr. 2017/8442

Voraussetzungen der Ermittlung des Werts der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz nach der Fahrtenbuchmethode

1. NV: Die Bemessung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines Dienstwagens nach der Fahrtenbuchmethode erfordert tatsächliche Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit des Fahrtenbuchs. Ohne diesbezügliche Feststellungen darf der Vorteil aus der Nutzungsüberlassung nicht nach der Fahrtenbuchmethode bewertet werden. 2. NV: Der vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber für die Dienstwagenüberlassung gezahlte Eigenanteil mindert den Wert des geldwerten Vorteils aus der Dienstwagenüberlassung bis zu einem Betrag von 0 €. 3. NV: Der Ansatz eines (negativen) geldwerten Vorteils (geldwerten Nachteils) aus der Dienstwagenüberlassung scheidet aus.