1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts vom 10. Dezember 2019 wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin nimmt die Beklagten auf Zahlung eines Erfolgshonorars für eine baubetriebliche Beratung in Anspruch.
Die Klägerin ist ein baubetriebliches Beratungsunternehmen. Die Beklagte zu 1) ist eine aus den Beklagten zu 2) bis 5) bestehende Arbeitsgemeinschaft für Bauleistungen.
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