BFH - Beschluss vom 19.01.2017
IV B 84/16
Normen:
FGO § 62 Abs. 2; FGO § 62 Abs. 6; FGO § 78; FGO § 132; AO § 5;
Fundstellen:
BFH/NV 2017, 605
Vorinstanzen:
FG Sachsen-Anhalt, vom 30.09.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 734/16

Voraussetzungen der Gewährung von Akteneinsicht an einen Bevollmächtigten im finanzgerichtlichen Verfahren

BFH, Beschluss vom 19.01.2017 - Aktenzeichen IV B 84/16

DRsp Nr. 2017/3051

Voraussetzungen der Gewährung von Akteneinsicht an einen Bevollmächtigten im finanzgerichtlichen Verfahren

Begehrt ein Bevollmächtigter im finanzgerichtlichen Verfahren Akteneinsicht, so ist das Verlangen des schriftlichen Nachweises der Vollmacht durch Vorlage des Originals der Vollmachturkunde nur dann ermessensgerecht, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Bevollmächtigte (hier: eine Rechtsanwaltsgesellschaft) nicht oder nicht wirksam bevollmächtigt ist (hier: verneint).

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. September 2016 6 K 734/16 aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht des Landes Sachsen Anhalt zurückverwiesen.

Normenkette:

FGO § 62 Abs. 2; FGO § 62 Abs. 6; FGO § 78; FGO § 132; AO § 5;

Gründe