Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
2.Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
3.Die Beklagte trägt die Kosten beider Instanzen.
4.Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
5.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche hinsichtlich eines von der Beklagten hergestellten Fahrzeugs im Zusammenhang mit dem sog. Dieselabgasskandal.
1. 2.
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