Streitig ist die Anwendung der ökologischen Zusatzförderung nach § 9 Abs. 3 und 4 Eigenheimzulagengesetz (EigZulG).
Die Kläger errichteten im Jahr 2002 ein Einfamilienhaus in .... Es liegt ein genehmigungsfreies Bauvorhaben i.S.d. §
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