OLG Koblenz - Beschluss vom 19.02.2004
12 W 36/04
Normen:
AO § 37 § 38 § 46 Abs. 6 S. 1 ; InsO § 88 § 131 ;
Fundstellen:
NZI 2004, 382
OLGReport-Koblenz 2005, 29
ZVI 2004, 614
Vorinstanzen:
LG Koblenz, vom 20.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 288/03

Voraussetzungen der Pfändung eines Steuererstattungsanspruchs

OLG Koblenz, Beschluss vom 19.02.2004 - Aktenzeichen 12 W 36/04

DRsp Nr. 2007/16611

Voraussetzungen der Pfändung eines Steuererstattungsanspruchs

»Entstanden und pfändbar ist der Erstattungsanspruch aus einem Steuerschuldverhältnis schon dann, wenn der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Pfändbar ist mithin bereits der abstrakt entstandene Erstattungsanspruch, auch wenn eine Steuererklärung noch nicht abgegeben und die Festsetzung im Steuerbescheid noch nicht erfolgt ist. Erfolgt die Pfändung des Steuererstattungsanspruchs vor dem in § 88 InsO genannten Zeitpunkt, so tritt keine Unwirksamkeit durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein. Erfolgt die Pfändung auch vor den in § 131 Abs. 1 InsO genannten Zeitpunkten, so geht zudem eine Anfechtung fehl.«

Normenkette:

AO § 37 § 38 § 46 Abs. 6 S. 1 ; InsO § 88 § 131 ;

Gründe: