I. Die Beteiligten streiten über einen Anspruch des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) auf schlichte Änderung der Einkommensteuerbescheide für 1985 und 1987.
Der Kläger lebte bis zur Trennung von seiner damaligen Ehefrau im Jahre 1990 im Zuständigkeitsbereich des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--). Anlässlich einer in diesem Jahr begonnenen Steuerfahndungsprüfung u.a. für die Streitjahre wurde insbesondere für 1985 eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) festgestellt.
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